Reservierungs- und Mietbedingungen
Mietbedingungen 1. Die jeweils zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Mietbedingungen sind für die Buchung/den Reisevertrag verbindlich. Die zum Buchungszeitpunkt gültigen bzw. verbindlichen Mietbedingungen sind im Internet unter www.schloss-dankern.de ersichtlich.
Anmeldung 2. Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie dem Ferienzentrum den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Der Vertrag tritt mit Zugang der schriftlichen Reservierungs-bestätigung in Kraft. Der Abschluss verpflichtet die Vertragspartner zu dessen Erfüllung. Grundlage für den Vertragsabschluss ist die jeweils gültige Preisliste. Nur die dort aufgeführten Leistungen sind Vertragsbestandteil. Telefonische Auskünfte, Nebenabreden und sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art, sind nicht Vertragsbestandteil.
Form der Anmeldung 3. Die Anmeldung muss schriftlich oder elektronisch per E-Mail erfolgen. In dieser Anmeldung ist der gewünschte Haustyp anzugeben. Telefonische Reservierungen sind für beide Seiten unverbindlich. Sie müssen vom Antragsteller binnen 3 Tagen schriftlich oder elektronisch per Mail bestätigt werden. Nach der dann zu erfolgenden schriftlichen Bestätigung durch das Ferienzentrum ist die Reservierung verbindlich. Kurzfristige Reservierungen (weniger als 7 Tage vor dem Anreisetag) sind telefonisch verbindlich. Der Mieter muss volljährig sein und selbst anreisen. Buchungen von Minderjährigen werden nicht akzeptiert. Minderjährige müssen in Begleitung ihrer Erziehungsberechtigten sein. Das Ferienzentrum behält sich das Recht vor, Buchungen jederzeit ohne Angabe von Gründen zu verweigern. Der Mietpreis ist unter Einhaltung der in Pkt.4 genannten Fristen (maßgebend hierfür ist das Datum des Zahlungseingangs) auf das Konto:
IBAN: DE42 2666 0060 0057 3493 00 BIC: GENODEF1LIG
bei der Emsländischen Volksbank Lingen (Ems) einzuzahlen. Bei der Bezahlung bitte unbedingt die Reservierungsnummer und den Namen der Person angeben, welche die Reservierungsbestätigung erhalten hat, da ansonsten die Zahlung nicht zugeordnet werden kann.
Anzahlung 4. 25% des Mietpreises und evtl. Mietausfall-Regelung müssen nach Erhalt der Reservierungsbestätigung gezahlt werden, der Restbetrag muss 4 Wochen vor Urlaubsantritt auf dem unter Pkt.3 genannten Konto eingegangen sein. Buchungen, die weniger als 6 Wochen vor dem Anreisezeitpunkt getätigt werden, müssen sofort komplett bezahlt werden. Ggf. anfallende Bankgebühren gehen zu Lasten des Mieters (besonders bei Auslandsüberweisungen). In dem Mietpreis sind die Endreinigung des Hauses und die Bettwäsche nicht enthalten.
Schulbuchungen 5. Nur für Schulklassen: Die schriftlich bestätigten und reservierten Ferienhäuser müssen bezahlt werden, wenn sie nicht 4 Wochen vor Anreise schriftlich von einer Seite storniert werden. Bei späteren Stornierungen bis 13.00 Uhr am Tag vor dem Anreisetag sind 20% des Mietpreises pro Haus zu bezahlen. Zu einem späteren Zeitpunkt sind keine Stornierungen/Teilstornierungen mehr möglich. Bei der Buchung wird eine Zahlung in Höhe von 10 % des Mietpreises innerhalb von 14 Tagen fällig. Die Restzahlung der gemieteten Ferienhäuser muss bei Ankunft erfolgen (Zahlungsmöglichkeit: bar oder mit EC-Karte). Änderung der Buchung muss unter dem Namen des angemeldeten Lehrers erfolgen. Für jedes gemietete Haus muss bei Anreise eine Kaution von 50 Euro gezahlt werden.
Umbuchung 6. Eine Umbuchung, die Zustimmung des Ferienzentrums vorausgesetzt, ist grundsätzlich nur bis 14 Tage vor dem gebuchten Anreisetag und innerhalb der aktuellen Saison möglich. Bei Änderungen des Mietvertrages z.B. Termin, Haustyp oder Mietdauer, trägt der Mieter die Umbuchungsgebühr in Höhe von 10,00 Euro. Bei Namensumbuchung entsteht eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 50,00 Euro, die ebenfalls vom Mieter zu tragen ist.
Stornierung durch höhere Gewalt 7.
a) Bei einem Beherbergungsverbot oder einer behördlichen Schließung des Ferienzentrum Schloss Dankern erhalten Sie die Hausmiete zurück.
b) Bei einer behördlichen Anordnung, die dem Gast eine Reise verbietet, gelten auch hier unsere Stornobedingungen, siehe hierzu die Mietausfallregelung Punkt 9. Das Gleiche gilt bei einem schriftlich bestätigten Reiseverbot, aufgrund einer Pandemie, durch den Arbeitgeber.
Rücktritt vom Vertrag 8. Ein Rücktritt vom Vertrag ist möglich und muss schriftlich erklärt werden. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung im Ferienzentrum.
Mietausfallregelung 9. Denken Sie an die Vorteile der Mietausfall-Regelung. Durch diese Regelung (zzgl. 3% des Mietpreises) erhalten Sie bei Kündigung des Mietvertrages aus einem nachfolgend genannten Grund bis 10 Tage vor Reiseantritt 100 % zurück und zahlen 20 Euro Bearbeitungsgebühr. Bis 13.00 Uhr am Vortag des Anreisetages erhalten Sie 80 % des Mietpreises zurück und zahlen 20 Euro Bearbeitungsgebühr. Am Anreisetag sind 100 % fällig. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung im Ferienzentrum. Die Mietausfallregelung tritt bei folgenden Kündigungsgründen ein:
- bei Tod, schwerem Unfall oder unerwartet schwerer Erkrankung des Mieters oder eines nahen Familienangehörigen.
- bei Schaden am Eigentum des Mieters infolge Feuers, Elementarereignisse oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten.
- unerwartete betriebsbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber.
- Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit.
Stornokosten 10. Falls Sie keine Mietausfallregelung hinzubuchen möchten, so berechnen wir Ihnen grundsätzlich 50 Euro Stornokosten. Bis 12 Wochen vor Anreise erhalten Sie 100 % vom Mietpreis zurück. Bis 4 Wochen vor Anreise erhalten Sie 80 % vom Mietpreis zurück und bis 13.00 Uhr am Vortag der Anreise erhalten Sie 50 % zurückerstattet. Danach selbst sind dann 100 % fällig.
Rückzahlung/Erstattung 11. Für den Fall, dass an das Ferienzentrum geleistete Zahlungen zu erstatten sind, wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Hauszuteilung 12. Der Mieter erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Häuser. Sollte ein Haustyp nicht mehr zur Verfügung stehen, ist der Vermieter verpflichtet sich mindestens um gleichwertigen Ersatz zu bemühen und ist berechtigt zum selben Preis den vom Preis her nächst höherem Haustyp zur Verfügung zu stellen.
Untervermietung 13. Eine Untervermietung der Ferienhäuser ist nicht gestattet. Der Mieter wird durch Dritte erfolgende Werbung auf dem Hausgrundstück nicht dulden und untersagt sie. Seine Abwehransprüche, welcher Art auch immer, gegen durch Dritte erfolgende Werbung, insbesondere Unterlassungsansprüche, tritt der Mieter an das diese Abtretung annehmende Ferienzentrum ab und bevollmächtigt dieses, auch in seinem Namen gegen die Dritten vorzugehen.
Haustiere 14. Haustiere können mitgebracht werden. Bitte beachten Sie jedoch, dass Haustiere in den Forsthäusern nicht erlaubt sind. Die Gebühr pro Woche entnehmen Sie der gültigen Preisliste. Es ist maximal 1 Hund pro Haus erlaubt. Hunde müssen im gesamten Ferienzentrum und am Dankernsee an der Leine gehalten werden. Haustiere müssen bei der Ankunft in der Rezeption angemeldet werden. Bei Zuwiderhandlung ist das Ferienzentrum berechtigt das Vertragsverhältnis sofort zu beenden. Ein Anspruch auf Erstattung aus dem Vertragsverhältnis durch die vorzeitige Abreise besteht nicht.
Personenanzahl/ Haus 15. Es darf nur die angemeldete Personenzahl das Mietobjekt benutzen! Für Tagesbesuche von Familienangehörigen oder Bekannten gilt der reguläre und jeweils gültige Eintrittspreis des Ferienzentrums. Übernachtungen dieser Personen im Gebiet des Ferienzentrums müssen gemeldet werden. Dafür ist der Betrag der gültigen Preisliste pro Person und Nacht zu entrichten. Eine Belegung des Hauses mit mehr als 7 Personen (mehr als 11 Personen beim Emslandhaus) ist nicht gestattet. Das Ferienzentrum ist berechtigt, dies jederzeit im Haus zu kontrollieren. Das Ferienzentrum ist weiterhin berechtigt, die Mehrpersonen umgehend aus dem Ferienzentrum zu verweisen. Der Mieter verpflichtet sich bei einer Buchung von Unterkünften im Ferienzentrum keine weiteren oder zusätzlichen Unterkünfte von außerhalb (nicht zum Ferienzentrum dazugehörig) dazu zu mieten.
Abreise/ Anreise 16. Das Haus kann am Anreisetag ab 15.00 Uhr bezogen werden. Es wird nicht gewährleistet, dass das Haus bis 15.00 Uhr schon gereinigt bzw. kontrolliert wurde. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Ferienzentrum das Recht, gebuchte Häuser nach 23.00 Uhr anderweitig zu vergeben. Am Abreisetag muss das Haus bis 10.00 Uhr verlassen und der Schlüssel in der Rezeption abgegeben worden sein. Bei verspäteter Abreise berechnen wir Ihnen pro Haus und angefangener Stunde 15,00 Euro.
Barrierefreiheit 17. Das Mietobjekt ist nicht barrierefrei oder handicap geeignet.
Hausnutzung und Reinigung 18. Jeder Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt und dessen Inventar pfleglich zu behandeln. Er ist verpflichtet, Schäden, die während seines Aufenthaltes durch ihn, seine Begleiter oder Besucher entstanden sind, zu ersetzen. Der Mieter ist verpflichtet, das Haus gereinigt zu verlassen. Das Abwaschen von Geschirr und Kücheninventar, Reinigen der Toiletten, Leeren der Mülleimer und die Entsorgung des Müllsacks/Mülls in die dafür vorgesehenen Container ist vom Mieter zu übernehmen. Es besteht die Möglichkeit das Haus gegen Aufpreis reinigen zu lassen. Am Abreisetag wird das Mietobjekt bei einer Abnahme vom Ferienzentrum kontrolliert.
Kaution 19. Das Ferienzentrum ist berechtigt nach eigenem Ermessen für das gemietete Haus von dem Mieter bei Anreise eine Kaution zu verlangen.
Rückvergütung und Fundbüro 20. Eine Rückvergütung nicht in Anspruch genommener Leistungen ist nicht möglich. Bei Umständen, die der Vermieter nicht zu verantworten hat, sowie infolge höherer Gewalt, kann von Seiten des Vermieters für die Einhaltung und Ausübung des Mietvertrages keine Gewähr geleistet werden. Evtl. Vorauszahlungen oder schon getätigte Gesamtzahlungen können seitens des Mieters nur im Einvernehmen mit dem Vermieter zurückgefordert werden. Für verlorene, vergessene oder im Ferienhaus liegengebliebene Gegenstände übernimmt das Ferienzentrum keine Haftung.
Nutzung auf eigene Gefahr 21. Der Aufenthalt auf dem gesamten Gelände, die Benutzung sämtlicher Spiel,- Sport- und Unterhaltungseinrichtungen, sowie der Aufenthalt in den Häusern und allen anderen Gebäuden geschieht auf eigene Gefahr des Mieters, seiner Begleiter und/oder Besucher. Die Benutzung des Freibades erfolgt auf eigene Verantwortung! Anteilige oder komplette Erstattungen sind nicht möglich, sollten Einrichtungen, Attraktionen und Spielgeräte im Ferienzentrum aus technischen, organisatorischen und/oder sicherheitsrelevanten Gründen vorübergehend geschlossen werden. Der Mieter kann keinerlei Schadenersatzansprüche an den Vermieter stellen. Ebenso entfällt für den Vermieter die Haftung gegenüber Dritten. Ausgenommen hiervon sind grober Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters.
Unstatthaft/ Verbot/ Nachtruhe 22. Das Aufstellen von Zelten, Partyzelten oder ähnlichen Einrichtungen auf den Hausgrundstücken ist nicht gestattet. Das Aufstellen und das Anschließen von Wohnmobilen, Kühlanhängern oder Ähnlichem auf den Hausgrundstücken bzw. an die Hausversorgung sind nicht gestattet. Das Abspielen von Musikanlagen in/an den Häusern ist verboten. Der Mieter, seine Begleiter und seine Besucher verpflichten sich die Mittags- und Nachtruhe (von 13.00 bis 15.00 Uhr, sowie ab 22.00 Uhr) einzuhalten. Auf dem gesamten Gelände des Ferienzentrums ist die Nutzung von Drohnen nicht gestattet. Das Spielen von Fußball oder sonstigen Ballspielen ist auf den Hausgrundstücken nicht erlaubt. Der Konsum, Besitz und Handel von Cannabis ist in der gesamten Ferienanlage strengstens untersagt. Wir bitten um Respektierung dieser Regelung zum Wohle aller Gäste in Schloss Dankern.
Verweis 23. Der Leitung des Ferienzentrums bleibt es vorbehalten, bei Zuwiderhandlung gegen die bestehenden und eventuell noch zu treffenden Vorschriften eine Kaution zu verlangen oder über das Verbleiben der Feriengäste im Ferienzentrum zu entscheiden. Ein Anspruch auf Erstattung aus dem Vertragsverhältnis durch die vorzeitige Abreise besteht nicht.
Datenschutzerklärung 24. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt stets im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung und in Übereinstimmung mit den für die Ferienzentrum Schloss Dankern GmbH & Co. KG geltenden landesspezifischen Datenschutzbestimmungen. Unsere komplette Datenschutzerklärung finden Sie auf unserer Homepage unter: www.schloss-dankern.de/datenschutz
Sonstiges/Hygieneauflagen-Corona-Pandemie 25. Wir erbringen unsere Leistungen stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum Aufenthaltszeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen. Aus diesem Grund kann es zu Corona bedingten angemessenen Nutzungsreglungen oder – Beschränkungen bei der Inanspruchnahme kommen. Der Gast ist gehalten, die vor Ort bestehenden Nutzungsregelungen zu beachten und im Falle von bei sich typischen Corona-Symptomen unverzüglich den Gastgeber bzw. die Mitarbeiter zu informieren.
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